Sollzins

Erstellt am 10. März 2016

Der im Darlehensvertrag vereinbarte Solllzins gibt den Zinssatz an, mit dem der Darlehensnominalbetrag zu verzinsen ist. Er und der Tilgungssatz ergeben die Annuität. Die tatsächliche Belastung wird durch den effektiven Jahreszins ausgedrückt, der mehr oder weniger eine theoretische Vergleichsgröße darstellt.