Schuldner- und Insolvenzberatung

Wenn finanzielle Sorgen Ihren Alltag bestimmen,

  • Sie den Überblick über Ihre Ausgaben verloren haben – Sie nur noch am „Löcher stopfen“ sind.
  • der Weg zum Briefkasten Ihnen ein Horror ist.
  • es neben Werbung nur noch Mahnungen gibt und sie die Briefe nicht mehr öffnen mögen.
  • Sie nicht mehr wissen , wovon Sie die Miete und die Stromkosten bezahlen sollen.
  • „am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig“.
  • das Thema Geld immer öfter zum Streit in Ihrer Familie führt.

 


 

Dann ist es Zeit, sich an eine Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zu wenden, um sich Hilfe zu suchen.

Seit 1999 können auch Privatpersonen bei Zahlungsunfähigkeit eine Entschuldungsmöglichkeit erhalten. Die Privat/Verbraucherinsolvenz ermöglicht nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 eine schuldenfreien Neustart schon nach 36 Monaten!

Der Gesetzgeber hat die Lösung mit 3 Stufen geschaffen. Zunächst soll über die Insolvenzberatungsstelle „Geeignete Stelle“ ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden durch Vergleichsverhandlungen – ggfs. Ratenzahlungsvereinbarungen -ohne weiteres Aufblähen durch Kosten und Zinsen. Wenn nicht alle Gläubiger der außergerichtlichen Einigung zustimmen wollen, kann beim InsO-Gericht die Zustimmungsersetzung beantragt werden, wenn die Kopf- und Summenmehrheit erreicht wird.

Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, so kann dann der Antrag auf Einleitung der Verbraucherinsolvenz beim InsO-Gericht gestellt werden. Nach 3 Jahren „Wohlverhalten“ wird dann vom InsO-Gericht die Restschuldbefreiung erteilt.

Wir führen auch Insolvenzplanverfahren durch, um die Insolvenz vorzeitig zu beenden und auch deliktische Handlungen zur Erledigung zu bringen!

Für ALG II- und ALG XII Bezieher bzw. Geringverdiener aus Niedersachsen ist die Insolvenzberatung kostenfrei. Wer über ausreichende Mittel verfügt, muss sich unter Umständen an den Kosten beteiligen. Die Einzelheiten zur Kostenübernahme werden im Vorfeld mit dem VfK abgeklärt.

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