LV

Erstellt am 10. März 2016

Abkürzung für Lebensversicherung. Hier als Kapitallebensversicherung genannt. Die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod des Versicherten oder im Erlebensfall nach Ablauf fällig. Zusätzlich werden Überschußanteile ausgezahlt. Daraus resultiert im Gesamten die Ablaufleistung. Diese sollte dann mit der Höhe des Darlehens übereinstimmen. Das Darlehen kann / wird bei Endfälligkeit mit der Kapitallebensversicherung getilgt.