Erstellt am 10. März 2016
m Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers können die Beschäftigten Insolvenzgeld zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes bekommen. Es wird für für die letzten 3 Moante vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines solchen mangels Masse in Höhe ihres letzten Entgeltes gewährt. Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur und muß dort beantragt werden. Der Antrag ist spätestens 2 Monate nach Eröffnung der Insolvenz zu stellen.
