Erstellt am 10. März 2016
Bestimmte Aufwendungen, die aus vermietete oder verpachteten Immobilien entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zum Beispiel Sollzinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten.
Bestimmte Aufwendungen, die aus vermietete oder verpachteten Immobilien entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zum Beispiel Sollzinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten.