Vollmacht

Erstellt am 10. März 2016

Vollmacht ist die einem anderen erteilte Erlaubnis in fremden Namen rechtsgeschäftlich zu handeln (z.B. Verträge schließen) mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen ( Verpflichtungen und Rechte) denjenigen treffen, der die Vollmacht erteilt hat.