Verbraucherkredit

Erstellt am 10. März 2016

Auch Verbraucherdarlehen, Privatkredit. Kredit an Privatpersonen zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumausgaben oder Anschaffungen (Möbel, PKW usw.). Das BGB sieht für Verbraucherkredite in den §§ 491ff. gewisse Formerfordernisse und Mindestinhalte vor (Schriftlichkeit, Nennung des Nettodarlehensbetrages, Angabe des Gesamtdarlehensbetrages, Ratenhöhe, effektivem Zinssatz, Angabe von Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten).