Verbraucherinsolvenzverfahren

Erstellt am 10. März 2016

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen privaten Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen und den privaten Verbraucher von seinen Schulden befreien (Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Einführung der Restschuldbefreiung auch für natürliche Personen war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen. Für Selbständige und Unternehmer ist das Regelinsolvenzverfahren der geeignetere Weg zur finanziellen Entschuldung.