Unerlaubte Handlung

Erstellt am 10. März 2016

Eine unerlaubte Handlung ist ein rechtswidriger Eingriff in die Rechte einer anderen Person. Der bekannsteste Fall ist die Schadensersatzpflicht aus § 823 Abs. 1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daneben gibt es aber unerlaubte Handlungen auch in anderen Gesetzen, so z.B. im § 7 Straßenverkehrsgesetz: Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet,dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen