Sicherungsverinbarung

Erstellt am 10. März 2016

Die Sicherungsvereinbarung stellt die Verbindung zwischen dem gewährten Kredit und der Grundschuld dar. Sie ist gewissermaßen die Sicherungsabrede zwischen Sicherungsgeber und der Bank. Es wird u. a. vereinbart, daß grundsätzlich alle Zahlungen nicht auf die Grundschuld, sondern auf die gesicherten Forderungen erfolgen.