Erstellt am 10. März 2016
Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten und sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd absetzbar.
Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten und sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd absetzbar.