Schuldübernahme

Erstellt am 10. März 2016

Der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. In der Praxis kommt dies haeufig dann vor, wenn ein Hauskäufer die bestehende Finanzierung des jetzigen Besitzers übernehmen will. Die Schuldübernahme ist nur mit Einwilligung der Bank möglich. Daher sollten Käufer und Verkäufer vor Kaufvertragsunterzeichnung mit der Bank die Modalitäten einer Schuldübernahme klären.