Rückgewähranspruch

Erstellt am 10. März 2016

Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muss die Bank die Grundschuld zurückgewaehren. Bei vielen Banken kann die Grundschuld durch Abtretung, Verzicht oder Löschung zurückgewährt werden.