Restschuldbefreiung

Erstellt am 10. März 2016

Restschuldbefreiung, heißt, dass dem redlichen Schuldner nach ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens seine Schulden erlassen werden. Das heißt die am Verfahren beteiligten Insolvenz-Gläubiger haben keine Möglichkeit mehr, ihre (Rest-) Forderungen einzutreiben. Die Restschuldbefreiung stellt den letzten Verfahrensabschnitt des Verbraucherinsolvenzverfahrens dar. Sie wird erteilt, wenn der Schuldner sich redlich verhalten hat, also

  • seine Obliegenheiten erfüllt hat und
  • kein Versagungsgrund gegen ihn geltend gemacht wurde.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind: Geldbußen, Geldstrafen, Orndungs- und Zwangsgelder, sowie Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, z.B. Schadenersatz nach einem Einbruch. Verbindlichkeiten aus dem zinslosen Darlehen, dass dem Schuldner zur Begleichung der Verfahrenskosten gewährt wurde.