Prüfungstermin

Erstellt am 10. März 2016

m Insolvenzverfahren wird gegen Ende des Verfahrens vom Gericht geprüft, ob Einwendungen gegen Forderungen vorliegen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden und in die Insolvenztabelle eingetragen wurden. Liegen keine Einwendungen vor, gelten die Forderungen als rechtswirksam festgestellt (siehe auch Insolvenztabelle)