Erstellt am 10. März 2016
Eine Nachtragsverteilung wird im Insolvenzverfahren durchgeführt, wenn sich nach dem Schlusstermin herausstellt, dass noch verwertbare Insolvenzmasse vorliegt.
Eine Nachtragsverteilung wird im Insolvenzverfahren durchgeführt, wenn sich nach dem Schlusstermin herausstellt, dass noch verwertbare Insolvenzmasse vorliegt.