Erstellt am 10. März 2016
Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB) Wird ein Grundstück durch eine Makler vermittelt , ist eine Provision zu zahlen. Die Hoöhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze : Grunstücksvermittlung und auch Ein- und Mehrfamilienhäuser 3 bis 6 % des Kaufpreises.