Makler- und Bauträgerverordnung

Erstellt am 10. März 2016

Regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Die MaBV regelt u. a., unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann.