Ein Kreditinstitut oder Geldinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. In Deutschland ist dies in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) vom Gesetzgeber definiert. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen oder sonstigen Regelungen werden unter dem Begriff Bankwesen, auch Kreditwesen, zusammengefasst.
Kreditinstitut und Bank werden umgangssprachlich häufig gleich gesetzt. Es gibt jedoch fachliche Differenzierungen mit Kreditinstitut als Oberbegriff für die Unterbegriffe Bank, Sparkasse etc. Kreditinstitute gibt es in unterschiedlichen Rechtsformen. Banken weisen unter ihnen die längste Geschichte auf. Das Bankensystem als die Gesamtheit aller Kreditinstitute eines Staates übernimmt in einer Volkswirtschaft die Versorgung der Marktteilnehmer mit allen geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen.
