Katasteramt

Erstellt am 10. März 2016

Die Katasterämter führen die Liegenschaftskataster, die amtlichen Verzeichnisse der Grundstücke. Sie vermessen die einzelnen Grundstücke und zeichnen sie in Karten auf. Die größte katasteramtliche Einheit ist die Gemarkung. Die einzelnen vermessenen Flächen werden als Flure und als Flurstuecke (frueher Parzellen) bezeichnet. Beim Katasteramt sollte vor Erwerb eines Grundstückes die Flurkarte eingesehen werden, um sich ueber Lage, Flur-, Flurstücksnummer, Nutzungsart etc. zu unterrichten.