Instandhaltungskosten

Erstellt am 10. März 2016

Instandhaltung

Erhaltung des vorhandenen baulichen Zustandes eines Gebäudes (Renovierung).

Instandhaltungskosten

kosten, die für die Instandhaltung einer Immobilie zu veranschlagen sind, z.B. für Heizung, Fahrstuhl, usw. Instandhaltungskosten gehören wie die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.

Instandhaltungsrücklage

Vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Vor Verbrauch gehört die gezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum.