Hausratspfändung

Erstellt am 10. März 2016

Die Pfändung von Hausrats- und Küchengeräten (sog. Hausratspfändung) ist nach § 811 Zivilprozeßordnung nicht zulässig. Der Pfändung sind danach nicht unterworfen die dem Haushalts dienenden Sachen, insbesondere Haus- und Küchengeräte.