Grunderwerbssteuer

Erstellt am 10. März 2016

Diese Steuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Der Steuersatz beträgt zur Zeit einheitlich 4,5 % auf den Kaufpreis. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf den Kaufpreis des Grundstücks sowie ein eventuell darauf errichtetes Gebäude, so dass beim Erwerb des Objektes die zu zahlende Steuer auf der Grundlage des Gesamtkaufpreises ermittelt wird.