Grenzeinhaltungsbestätigung

Erstellt am 10. März 2016

Das ist die amtliche Bestätigung dafür, dass sich ein Gebäude auf dem vorgesehenen Grundstück befindet und die notwendigen Grenzabstände einhält. Die Bestätigung wird in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.