Gerichtsvollzieher

Erstellt am 10. März 2016

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut ist.Er ist in der Regel ein selbstständiger Beamter mit eigenem Vollstreckungsbezirk und erhält feste Bezüge. Er untersteht der Dienstaufsicht des Gerichts. Seine wichtigste Aufgabe ist die Zwangsvollstreckung. Die eidesstattliche Versicherung kann der Gerichtsvollzieher vor Ort, also z.B. in der Wohnung des Schuldners abnehmen. Der Gerichtsvollzieher soll im Zwangsvollstreckungsverfahren auf eine möglichst gütige und auch zügige Erledigung der Forderung hinwirken, wie z.B. nach Absprache mit dem Gläubiger dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei der Durchführung seiner Dienstgeschäfte ist er an die sogenannte Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden. Bei einem schuldhaften Verstoß durch den Gerichtsvollzieher liegt eine Amtspflichtverletzung vor, die unter bestimmten Umständen einen Staatshaftungsanspruch des Verletzten begründet.