Freistellungserklärung

Erstellt am 10. März 2016

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank im allgemeinen durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelnen Eigentumswohnungen schon in der Bauphase verkauft, so muß der Käufer häufig bereits schon vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen aber erst dann, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. In solchen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung nötig.