Fälligkeitsdarlehen

Erstellt am 10. März 2016

Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen wird das Fälligkeitsdarlehen am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu zahlen. Diese Darlehensform bietet sich z. B. an, wenn zum Ende der Darlehenslaufzeit eine Lebensversicherung in mindestens gleicher Höhe fällig oder das Darlehen durch ein zugeteilten Bausparvertrag abgelöst wird. Siehe auch Tilgungsaussetzung.