Existenzminimum

Erstellt am 10. März 2016

Als Existenzminimum bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben. Dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine grundlegende medizinische Versorgung. Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. In Deutschland kann man die Bedarfssätze nach der -Grundsicherung für Arbeitssuchende- (SGB II auch Hartz IV-Gesetze) bzw. nach der -Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung(SGB XII)- als unterstes Existenzminimum ansehen. In der Schuldnerberatung werden oft auch die Pfändungsfreigrenzen als Richtschnur verwendet, wie viel einem Schuldner zum Lebensunterhalt verbleiben sollte. Ähnlich ist dies z.B. auch in der Insolvenzordnung bestimmt.