Ersatzfreiheitsstrafe

Erstellt am 10. März 2016

Wird die von einem Strafgericht verhängte Geldstrafe nicht geleistet, so ordnet die Staatsanwaltschaft statt dessen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an. Ein Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz der Geldstrafe. Mittel, die Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern, sind: Stundung, Ratenzahlung oder Ableistung einer entsprechenden gemeinnützigen Arbeit.