Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Erstellt am 10. März 2016

Mieteinnahmen aus Immobilien. Bestimmte Aufwendungen (z. B. Sollzinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten) sind bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig.