Eigenheimzulage

Erstellt am 10. März 2016

Die Eigenheimzulage wurde bis zum 31.12.2005 gewährt und kann seit 2006 nicht mehr beantragt werden. Folgende Regel galt für die Gewährung der Eigenheimzulage bis zum 31.12.2005:

Für Neubau:

  • Bei baugenehmigungspflichtigen Neubauten muss der Bauantrag bis spätestens 31.12.2005 gestellt werden (Eingang).
  • Bei baugenehmigungsfreien Neubauten, für die Bauunterlagen (z.B. Bauanzeige) einzureichen sind, müssen die Unterlagen bis zum 31.12.2005 eingereicht sein.
  • Bei baugenehmigungsfreien Neubauten, für die weder ein Bauantrag noch Bauunterlagen einzureichen sind, muss bis 31.12.2005 mit den Bauarbeiten begonnen werden (Nachweis z.B. durch Anlieferung von 20% des Baumaterials).

Für Kauf:

  • Bei dem Erwerb einer Immobilie muss der notarielle Kaufvertrag bis spaetestens 31.12.2005 abgeschlossen sein.