Eidesstattliche Versicherung

Erstellt am 10. März 2016

Die eidesstattliche Versicherung ist ein Hilfsmittel zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Sie wurde früher Offenbarungseid genannt. Der Gläubiger muss einen Antrag zur Anberaumung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) stellen. Folgende Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen vorliegen: Titel mit Vollstreckungsklausel, Zustellung, erfolglose Sachpfändung – Fruchtlosigkeitsbescheinigung des Gerichtsvollziehers. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis ausfüllen, dass detaillierte Angaben zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation enthält, Angaben zu Veräußerungen in der Vergangenheit und die Richtigkeit seiner Angaben bezeugen. Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird der Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, in das jedermann Einsicht nehmen kann. Ebenso erfolgt in der Regel ein entsprechender Vermerk bei der SCHUFA.