Betriebskosten

Erstellt am 10. März 2016

Darunter werden nach den mietrechtlichen Vorschriften laufende Kosten verstanden, welche dem Eigentümer durch das Eigentum an Grundstück und Gebäude oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Hierzu zählen: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude. Bei Eigentumswohnungen müssen noch die gemeinschaftlichen Kosten für Hauswart, Garten, Hausbeleuchtung, Gemeinschaftsantenne hinzugerechnet werden. Die Betriebskosten gehören zu den Bewirtschaftungskosten. Sie werden in der Regel vollständig als Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt.