Erstellt am 10. März 2016
Vollstreckung von Geldleistungensansprüchen der öffentlichen Hand (Steuern, Gebühren, Beiträge) gerichtet sind. Die Vollstreckung erfolgt durch eigene Vollstreckungsbehörden (z. B. durch das Hauptzollamt bei Forderungen der Agentur für Arbeit).