Austauschpfändung

Erstellt am 10. März 2016

Eine Austauschpfändung liegt vor, wenn ein Gläubiger dem Schuldner für ein unpfändbares Objekt (z. B. den Farbfernseher) ein Ersatzstück oder den zur Beschaffung eines solchen erforderlichen Geldbetrag überlässt, damit das höherwertige Objekt gepfändet und verwertet werden kann. Kommt in der Praxis aber so gut wie nie vor.