Erstellt am 10. März 2016
Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht, der die Entnahme von Gegenständen oder Rechten aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Berechtigten beschreibt.
Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht, der die Entnahme von Gegenständen oder Rechten aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Berechtigten beschreibt.