Erstellt am 10. März 2016
Anhand des Aufmaßes wird die erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und bei der Endabrechnung zugrunde gelegt. Berechnungsgrundlage für das Aufmaß ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Bei Festpreisvereinbarungen entfällt die Aufmaß-Abrechnung.