Auflassung

Erstellt am 10. März 2016

Die Auflassung ist die zur Übertragung des Grundstückseigentums erforderliche Einigung der Verkäufer und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar. In der Praxis wird häufig bereits bei Abschluss des Kaufvertrages die Auflassung erklärt. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.