Bebaaungsplan

Erstellt am 10. März 2016

Er enthaelt die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, d. h. alle wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann daraus Strassen, Grünanlagen und bebaubare Flächen ersehen. Ferner:

  • die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse: die Mindestgröße, – breite und – tiefe der Baugrundstücke; die Flaechen fuer Nebenanlagen (Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen, Stellplätze, Garagen).
  • die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehenen Flächen;
  • die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind;Verkehrsflächen.

Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben ein Recht darauf, den Bebauungsplan einzusehen.