Erstellt am 9. Juli 2021
Zum 01.07.2021 haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht, somit auch die P- Konto Freigrenzen.
Die Anpassung ohne Unterhaltsverpflichtungen erfolgen in der Regel automatisch.
Sollten bei Ihnen Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen sein, kann hier die neue Freigrenze nur mit einer neuen P- Konto Bescheinigung, die von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden muss, angepasst werden.
Kommen Sie zu uns, damit wir Ihnen helfen können!