FAQ

Vor einem persönlichen Gespräch haben Sie sicherlich einige Fragen zu den Notwendigkeiten und zu den Unterlagen, die wir für eine Einschätzung Ihrer Notlage benötigen.
Hier finden Sie einige Fragen und Antworten:
Auf dem Fragebogen des VfK wird von mir verlangt, einen Haushaltsplan zu erstellen. Was hat das mit meinem Insolvenzverfahren zu tun?
Der Haushaltsplan soll Ihnen helfen, Ihre Finanzen besser zu strukturieren und ist fester Bestandteil unserer ganzheitlichen Arbeit. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung. Denn wir wollen Ihnen nicht nur in Ihrer aktuellen Notlage helfen, sondern aktiv dazu beitragen, dass Sie in Zukunft nicht noch einmal in eine derartige Situation geraten.
Ist der Vfk nur für Immobilienbesitz und Hauserhalt zuständig, oder finde ich auch mit einer einfachen Verbraucherinsolvenz Hilfestellung?
Selbstverständlich bearbeiten wir auch Verbraucherinsolvenzen.
Können mein Ehemann und ich ein gemeinsames Insolvenzverfahren durchführen?
Nein, das ist nicht möglich. Insolvenzverfahren werden nur für einzelne Personen eröffnet.
Mein Ehemann hat einen Kredit bei der Bank aufgenommen und ich habe dafür eine Bürgschaft unterschrieben. Ist das für mein eigenes Insolvenzverfahren wichtig?
Mit Ihrer Unterschrift hat die Bank eine so genannte ″Eventual-Forderung″ gegen Sie, die die Bank in Anspruch nehmen wird, sobald der Kredit durch Ihren Mann nicht mehr bedient wird. Darum werden auch Eventualforderungen aus einer Bürgschaft ins Verbraucher-Insolvenzverfahren aufgenommen, die dann allerdings – nach Ablauf Ihrer Wohlverhaltensperiode – auch der Restschuldbefreiung unterliegen.
Meine Situation ist mir peinlich. Wie unangenehm werden die Fragen sein, die der VfK mir stellen wird?
Der VfK ist nicht dazu da, den moralischen Zeigefinger zu heben und Ihre Situation zu bewerten. Uns ist klar, dass man heutzutage schnell in eine finanzielle Notlage geraten kann, z.B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes. Ihre absolute Offenheit und Ehrlichkeit ist notwendig, damit wir Ihnen schnell helfen können.
Muss ich beim VfK mit langen Wartezeiten für eine Insolvenzberatung rechnen?
Nein, wir werden uns sofort mit Ihrem Fall beschäftigen.
Muss in jedem Fall ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet werden?
Das hängt von der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger ab. Der VfK wird in jedem Fall zuerst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der VfK von Ihnen sämtliche Informationen zu Ihren Vermögensverhältnissen und Verbindlichkeiten erhält.
Was bedeutet Wohlverhaltens Periode bzw. Abtretungsphase?
Das ist der für Sie festgelegte Zeitraum des Insolvenz-Verfahrens, während dem Sie die Auflagen für eine eventuelle Restschuld-Befreiung strikt einzuhalten haben. Dazu gehört u.a., dass Sie über eine positive Veränderung Ihres Einkommens sofort Auskunft zu geben haben, keine neuen Schulden machen und dass Sie alles dazu tun werden, so viel wie möglich Ihrer Schulden zu begleichen.
Was ist eine Geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 InsO?
Eine „Geeignete Stelle″ ist eine von den Bundesländern (Niedersachsen) autorisierte Beratungsstelle. Sie ist mit den allgemeinen Schuldnerberatungsstellen gleichgestellt und kann sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung durchführen.
Welche Kosten entstehen mir, wenn ich die Dienstleistung des VfK Sulingen in Anspruch nehme?
Für in Niedersachsen ansässige Bürger ist die Insolvenzberatung des VfK kostenlos, sofern deren Bedürftigkeit nachgewiesen ist. In diesem Fall wird direkt mit dem Landessozialamt abgerechnet. Bei unserem übrigen Leistungsangebot findet ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungs-/ Informations-/ Aufklärungsgespräch statt, bei dem sich der Schuldner entscheiden kann, ob er den VfK beauftragen (und Gebühren zahlen), und bei dem sich der VfK ein Bild darüber machen kann, ob er den Auftrag annehmen will.
Welche Unterlagen benötigt der VfK von mir zum ersten persönlichen Beratungsgespräch?
Bitte laden Sie sich unseren Standard-Fragebogen zum Ausdrucken herunter. Sie finden selbigen im Downloadbereich. Er enthält sämtliche Informationen, die sowohl der VfK als auch Sie selbst benötigen, um optimal auf das erste Gespräch vorbereitet zu sein. Sie können stattdessen auch den InsO Manager herunterladen und Ihre Daten dort eingeben, die Sie dann zum ersten Gespräch auf Diskette oder USB-Stick mitbringen oder vorab per Mail an uns senden. Das erleichtert und beschleunigt die Arbeit.
Wie viel Geld bleibt mir noch zum Leben, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde?
Der so genannte Pfändungsfreibetrag hängt von unterschiedlichen Faktoren ab; z.B. ob Sie allein lebend sind, unterhaltspflichtig sind usw. Die aktuelle Tabelle finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

Dieser und weitere Texte stehen Ihnen auch in unserem Downloadbereich zur Verfügung.