Zwangsverwaltung

Erstellt am 10. März 2016

Die Zangsverwaltung ist ein weiteres Vollstreckungsmittel gegen Immobilien. Der Gläubiger erreicht dadurch, dass er die Einnahmen aus einem Immobilie bekommt. Ist eine Eigentumswohnung beispielsweise vermietet, bekommt er die Mietzahlungen. Das Vollsteckungsgericht ordnet die Zwangsverwaltung durch Beschluss an und bestellt einen Zwangsverwalter. Gibt es mehrere Gläubiger, so erstellt das Gericht einen Teilungsplan, der die Verteilung der Einnahmen regelt. Oft wird die Zwangsverwaltung gleichzeitig mit der Zwangsversteigerung beantragt.