Zahlungsunfähigkeit

Erstellt am 10. März 2016

Unmöglichkeit für natürliche Personen, die fälligen Schulden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage binnen angemessener Frist zu begleichen. Das ist der Fall, wenn ein entsprechendes Missverhältnis zwischen den verfügbaren Mitteln des Schuldners und der gesamten Schuldenbelastung besteht. Bei juristischen Personen wird die Zahlungsunfähigkeit als Überschuldung bezeichnet.