Vollstreckungsgericht

Erstellt am 10. März 2016

Das Vollstreckungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, die zuständig ist für die Zwangsvollstreckung in Forderungen oder ähnliche Ansprüche (z. B. die Lohn- und Kontenpfändungen) sowie für die Führung des Schuldnerverzeichnisses Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig, wenn während der Zwangsvollstreckung gerichtliche Entscheidungen notwendig werden (z. B. Durchsuchungsbeschlüsse oder Schutzanträge des Schuldners).Die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Schuldners.