Verjährung

Erstellt am 10. März 2016

n den jeweiligen Gesetzes gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen für die unterschiedlichen Forderungen (siehe Bereich Service, Tabellen und Übersichten). Die übliche Verjährung zivilrechtlicher Forderungen tritt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren zum Jahresende ein. Das heißt, Forderungen die im Jahr 2003 fällig wurden, verjähren am 31.12.2006.