Sondereigentum

Erstellt am 10. März 2016

Sondereigentum ist im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum die dem Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz allein gehörende Wohnung. Bestimmte Teile des Gebäudes stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Siehe auch Teilungserklärung, Wohnungseigentum.