Schuldner

Erstellt am 10. März 2016

Schuldner und Gläubiger Diese beiden Begriffe bezeichnen zwei Parteien, die kraft eines Vertrages (mündlich, schriftlich, konkludent) eine Leistung und eine Gegenleistung vereinbaren. Dabei erbringt der Gläubiger in der Regel eine (Vor-)leistung, für die der Schuldner eine Gegenleistung schuldet. Beispielsweise verkauft der Bäcker um die Ecke ein Brot. Sobald das Brot in der Hand des Kunden ist, hat dieser eine Leistung (das Brot) erhalten und schuldet dem Bäcker eine Gegenleistung (den vereinbarten Kaufpreis). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden in den §§ 241 bis 853 die Rechte und die Inhalte von Schuldverhältnissen beschrieben.