Schulden Fragen?

Erstellt am 6. September 2016

Viele Deutsche nutzen seit Jahrzehnten ihren Bausparvertrag als gut verzinste garantierte Geldanlage – selbst wenn sie nie eine Immobilie kaufen. In Zeiten von Nullzinsen belasten solche Verträge die Bausparkassen. Einige wollen diese Kunden durch einseitige Kündigungen loswerden.
In einer Prozesswelle um solche Kündigung hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart als erstes Berufungsgericht zugunsten des Verbrauchers entschieden. Die Bausparkasse Wüstenrot habe kein Recht, den Vertrag zu kündigen, sagte Richter Thomas Wetzel. Wüstenrot, Deutschlands zweitgrößte Bausparkasse, hatte einer Kundin ihren mit drei Prozent verzinsten Vertrag aus dem Jahr 1978 gekündigt.
Das Urteil im Berufungsverfahren war eine Überraschung, weil Wüstenrot in erster Instanz recht bekommen hatte. Auch andere OLG – etwa in Koblenz, Celle, Hamm und München – hatten zuvor zugunsten der Bausparkassen entschieden.
Seit vergangenem Jahr beschäftigen sich mehrere Gerichte mit einer Klagewelle gegen die Kündigung von Bausparverträgen. Von den etwa 200 Urteilen an Amts- und Landgerichten gingen laut dem Verband der Privaten Bausparkassen etwa 90 Prozent zu Gunsten der Geldinstitute aus. Die Vergleiche, in denen die Bausparkassen den Kunden weit entgegenkommen, sind hierin aber nicht inbegriffen. Aktenzeichen: 9 U 171/15