Pfändungstabelle

Erstellt am 10. März 2016

Die Pfändungstabelle ist eine amtliche Tabelle aus der der pfändbare Betrag des Arbeitseinkommens ermittelt werden kann (Anhang zu § 850c ZPO). Das Einkommen ist von verschiedenen Bestandteilen zu bereinigen (z.B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, verschiedene unpfändbare oder nur teilweise pfändbare Bestandteile. Außerdem sind Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Mit unserem Pfändungsrechner können Sie den pfändbaren Betrag Ihres Arbeitseinkommens ausrechnen.