Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

Erstellt am 10. März 2016

Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen auch durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen. Informieren Sie sich über die aktuellsten Bauförderungen. Es kann sich lohnen! Um nur einige Beispiele zu nennen: Kinderreiche Familien oder Haushalte mit Schwerbehinderten werden von manchen Bundesländern unterstützt. Den Lastenzuschuß kann jeder beantragen. Wenden Sie sich deshalb ggf. auch an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung